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IDW PS 880 Zertifizierung ✓

Die Versicherungsbranche wächst rasant – und mit ihr entwickeln sich neue Herausforderungen. Gerade im Hinblick auf regelkonformes Handeln hat die BaFin ein besonderes Auge auf die Branche und fordert von Akteuren aus der Versicherungswelt eine lückenlose Aufbereitung aller relevanten Daten – was in diesem Zuge auch unsere Kunden unmittelbar betrifft. Deshalb haben wir uns für 2025 zum Ziel gesetzt, Arbeitsprozesse stetig zu optimieren und proaktiv Mehrwerte für unsere openVIVA c2-Anwender zu schaffen.

Mit großer Freude können wir nun verkünden: wir haben die Zertifizierung IDW PS 880 gemäß des IDW Prüfungsstandards für unsere Softwarelösung openVIVA c2 erhalten! Die Software-Testate bestätigen nun, zusätzlich in formeller Ausführung, die Qualität, Transparenz und Verlässlichkeit unseres Produktes. 

Mit der Bescheinigung über die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Anwendungssoftware openVIVA c2 gemäß IDW Prüfungsstandard: Die Prüfung von Softwareprodukten (IDW PS 880 n.F. (01.2022)), beweisen wir weiterhin unser kontinuierliches Engagement für Sicherheit und Compliance.

Die Softwaretestate nach IDW PS 880 gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit für Anwender und Abschlussprüfer und unterstützen damit die Arbeit im Bereich des Finanzwesens. Sie prüfen und bescheinigen Softwareprodukte hinsichtlich ihrer Eignung zur ordnungsmäßigen Buchführung und Einhaltung von steuerrechtlicher sowie wirtschaftsrechtlicher Anforderungen, was zur Beschleunigung einer Wirtschaftsprüfung sowie der Rechtskonformität beiträgt. 

Ziel ist dabei, die Qualität und Sicherheit von Softwarelösungen zu bestätigen, insbesondere in Bezug auf die GoBD-Richtlinien. Sobald eine Software die Anforderungen zuverlässig erfüllt, können Zeit und Kosten in der Buchhaltung und im Compliance eingespart werden.

Mit einem IDW PS 880 Zertifikat wird sichergestellt, dass alle geforderten Ordnungsmäßigkeiten, welche durch die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vorgegeben sind, eingehalten werden. 

Unter den genannten Ordnungsmäßigkeiten der GoBD fallen u.a.: 

✔️ Vollständigkeit 
✔️  Richtigkeit
✔️ Zeitgerechtheit
✔️ Unveränderbarkeit
✔️ Nachvollziehbarkeit

Gerade im Kontext unseres Jahresziels, mit dem wir uns das Thema Workflow-Optimierung zum Ziel gesetzt haben, wollen wir durch proaktives Mitwirken auf die Veränderungen der Versicherungsbranche reagieren. Mit dem IDW PS 880 Zertifikat gehen wir einen weiteren, erfolgreichen Schritt Richtung Effizienzsteigerung und sorgenfreierem Arbeiten. 


Für mehr Details über die IDW PS 880 Zertifizierung besuchen Sie die dhpg-Website!
REFERENZ: https://www.dhpg.de/de/newsroom/blog/softwaretestate-idw-ps-880

Keine Angst vor Veränderungen: Digitalisierung als Chance verstehen

• Digitalisierung als Chance, modernste Technologien gewinnbringend einzusetzen

• OCC Assekuradeur unter TOP 100 der innovativsten Mittelständer in Deutschland

• Softwarelösungen der mb Support Teil der Digitalisierungsstrategie von OCC

Ihren morgendlichen Kaffee to go mit der Uhr bezahlen? Kein Problem. Auf dem Weg nachhause per App Ihre Heizung zuhause einschalten? Selbstverständlich. Ihre kompletten Arbeitsprozesse zentral mit nur einer Software managen? Mit der intelligenten Softwarelösung der mb Support openVIVA c2 Ihr Alltag. Was diese Beispiele zeigen: Informationstechnologien entwickeln sich rasant weiter. Was vor kurzem noch futuristisch klang, ist heute bereits möglich.

Dieser Dynamik der neuen Technologien kann sich langfristig keine andere Branche entziehen. Genau diese Entwicklung sehen wir bei der mb Support als Chance, gemeinsam mit unseren Kunden den digitalen Wandel in der Branche voranzubringen.

Martin Böddecker, Geschäftsführer mb Support

Beispiel OCC Assekuradeur: Mit openVIVA c2 zum digitalen Vorreiter

Digitalisierung bietet Unternehmen die Chance, modernste Technologien gewinnbringend einzusetzen. Daher hat es sich die mb Support als Hersteller intelligenter Softwarelösungen für die Versicherungswirtschaft zur Mission gemacht, zusammen mit ihren Kunden Impulsgeber für eine moderne und zukunftsfähige Branche zu sein.

„Deshalb freut es uns sehr, dass unser Kunde OCC Assekuradeur nun zum zweiten Jahr in Folge zu den TOP 100 der innovativsten mittelständischen Unternehmen gehört“, sagt Böddecker. OCC ist Marktführer im Segment der Spezialversicherungen für Oldtimer in der kompletten D-A-CH-Region und seit 15 Jahren Kunde der mb Support. Dabei ist das Portfolio des Softwareherstellers seit drei Jahren allumfassend fester Bestandteil der Digitalisierungsstrategie on OCC.

Innovationen werden zunächst durch eine Vision ins Leben gerufen, aber erst durch die Umsetzung eines mutigen und engagierten Teams lebendig. Für uns sind starke Softwarelösungen die unverzichtbaren Begleiter für Innovationen, sie ermöglichen Effizienz und neue Wege. Wir sind dankbar, mit mb Support einen Partner zu haben, der uns nun schon 15 Jahre zuverlässig begleitet.

Désirée Mettraux, Geschäftsführerin OCC Assekuradeur

Durch den Einsatz aller Komponenten von openVIVA c2, wie den verschiedenen Portalen (Kunden- und Vermittlerportal), dem Tarifrechner und der Online Abschlussstrecke können mb Support und OCC so das Maximum aus der intelligenten Software herausholen.


Mehr zum Einsatz unserer Portale sowie unseres Tarifrechners bei OCC finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Auszeichnung finden Sie in der Pressemitteilung von OCC, die am 26.01.2022 erschienen ist.

Bildrechte: Denis Putilov – stock.adobe.com

XRechnung, ZUGFeRD, Factur-X – Was, Warum, Wie?

Zuletzt aktualisiert am 22. August 2024.

Was ist XRechnung, ZUGFeRD und Factur-X?

Die XRechnung ist ein Datenaustauschstandard für elektronische Rechnungen. Die XRechnung ist ein rein strukturiertes Datenformat, das bedeutet: die Inhalte der elektronischen Rechnung sind genau festgelegt und können dadurch automatisch weiterverarbeitet werden. Durch den Standard kann die Bearbeitung von Rechnungen (Übertragung, Prüfung, Freigabe, Bezahlung) erheblich verkürzt und optimiert werden. 

Auch ZUGFeRD ist ein Datenformat für den elektronischen Rechnungsaustausch. Im Gegensatz zu einer elektronischen Rechnung im Standard XRechnung (welche ein reiner Datensatz ist), verfügt eine Rechnung im Standard ZUGFeRD neben dem Datensatz außerdem über ein Sichtdokument in Form eines PDF. 

Schaubild des des Datenstandards ZUGFeRD

Mit dem neuen Profil XRechnung erfüllt das Format ZUGFeRD nicht nur die Vorgaben der EU zur elektronischen Rechnungserstellung, sondern implementiert auch die deutschen Ansprüche, nationale Geschäftsregeln sowie verwaltungsspezifische Vorgaben und Bestimmungen zum Standard XRechnung.

Factur-X stellt auf internationaler Ebene das Äquivalent zu ZUGFeRD dar. Deutschland entwickelte das Format zusammen mit Frankreich. ZUGFeRD und Factur-X sind identisch. International wird jedoch die Bezeichnung Factur-X verwendet. 

Wer benötigt XRechnung bzw. ZUGFeRD und warum?

Behörden müssen seit 20. April 2020 XRechnung empfangen können. Ab dem 01.01.2025 beginnt der Umsetzungszeitraum für den Empfang und Versand von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich. Grund hierfür sind die Digitaloffensive der Europäischen Union (Richtlinie 2014/55/EU) und der Beschluss des Wachstumschancengesetzes (BGBl/2024/Nr.108). Ziel ist es, durch das einheitliche Format Arbeitsabläufe zu beschleunigen und damit Kosten sowie Ressourcen bei der Rechnungsverarbeitung einzusparen. Die XRechnung ist die deutsche Variante der elektronischen Rechnung für die Verwaltung. Ebenso kompatibel mit den EU-Vorgaben ist das ZUGFeRD Format.

Schaubild der Anwendungsfälle für den Standard XRechnung

Wie können elektronische Rechnungen erstellt und an den Rechnungsempfänger versendet werden?

Der Bund hat für die Übertragung von elektronischen Rechnungen eine zentrale Stelle im Internet eingerichtet, den Zentralen Rechnungseingang des Bundes (ZRE) (https://xrechnung.bund.de/prod/authenticate.do). Um Rechnungen zu übermitteln, ist hier eine einmalige Registrierung notwendig sowie eine Leitweg-ID des Empfängers. Diese wird bei Neuaufträgen künftig automatisch mitgeteilt. Nach abgeschlossener Registrierung, können die Rechnungsdaten über verschiedene Wege übermittelt werden:

Für gelegentliche Rechnungen:

  • E-Rechnung per E-Mail 
    -> möglich mit openVIVA c2
  • Eingabe der Rechnungsdaten und/oder Upload der erstellten XRechnung per Webformular
    -> möglich mit openVIVA c2

Für viele Rechnungen

  • Übertragung per Webservice 
    -> möglich, muss nach Anforderungsdefinition als kostenpflichtiges Projekt umgesetzt werden
  • Rechnungen direkt auf dem System heraus übertagen
    -> möglich, muss nach Anforderungsdefinition als kostenpflichtiges Projekt umgesetzt werden

Bei der elektronischen Rechnungsstellung an Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie andere Empfänger auf Landes- und kommunaler Ebene verläuft der Rechnungseingang ggf. nicht in der gleichen Einheitlichkeit wie auf Bundesebene. Denn in der Bundesrepublik Deutschland ist es Aufgabe der einzelnen Bundesländer, die Vorgaben der Europäischen Union umzusetzen. Dies führt ggf. zu unterschiedlichen Vorgaben und technischen Ansätzen von Bundesland zu Bundesland.

Umsetzung in  openVIVA c2

XRechnung ab Version 2020/11
Ab Version 2020/11 ist die elektronische Rechnungsstellung per XRechnung (mit XML) möglich. 

ZUGFeRD 2.1.1  ab Version 2020/12
Ab Version 2020/12 unterstützt openVIVA c2 die Rechnungsstellung per ZUGFeRD Version 2.1.1 im Profil XRechnung. Das Profil Factur-X steht bereits ab Version 2020/12 zur Verfügung. Die XML-Daten sind bei beiden Profilen in der inhaltsgleichen PDF Datei eingebettet.

Allgemeine Einrichtung von ZUGFeRD/XRechnung ab Version 2024/8
Aufgrund der neuen Gesetzeslage gehören ZUGFeRD bzw. XRechnung ab dem 01.10.2024 nicht mehr zum Bereich c2 EDI, sondern werden kostenfrei in die Abrechnungslizenz überführt.

Produktvideo zu den Datenaustausch-Standards ZUGFeRD und XRechnung. 

Achtung: Regelmäßige Updates erforderlich
Der Standard ZUGFeRD/XRechnung wird halbjährlich aktualisiert Künftige Updates setzen auch ein regelmäßiges Update von openVIVA c2 voraus. 

CARISMA macht versichern für Vermittler mit Tarifierung, BiPRO, GDV, eVB und ZUGFeRD so einfach wie nie

Tarifangebote schnell und einfach selbst berechnen, alle erfassten Kundendaten ohne Doppeleingabe automatisch in Ihr System importieren, automatisiert mit dem Vermittler abrechnen: Mit dem CARISMA Vermittlerportal gelangen Sie als Vermittler ab Mitte Oktober mit mb Support Technologie schneller an Informationen, Daten und Courtagen. Möglich macht dies die Integration des von mb Support entwickelten Tarifrechners, eVB-Schnittstelle, BiPRO Providerschnittstelle, GDV-Export und ZUGFeRD in das Vermittlerportal des Classic-Car Spezialisten. 

Mehr Zeit fürs Geschäft – weniger Zeit für Verwaltungsaufwand

Zeit ist Geld. Gerade im Bereich der Kfz-Versicherungen wird diese Aussage bei Maklern und Vermittlern für Zustimmung sorgen. Doch trotz dieses Bewusstseins gibt es einige Fallstricke, die dem unternehmerischen Erfolg im Wege stehen. Denn die Abwicklung des Kfz-Versicherungsgeschäfts ist oftmals noch in schwerfälligen, analogen Prozessen verhaftet. Tarifangebote werden über telefonische Nachfrage berechnet, von Vermittlern eingegebene Kundendaten liegen beim Versicherer oder Assekuradeur und müssen auf Vermittlerseite doppelt erfasst werden. Nach dem Vertragsabschluss kommt es durch die manuelle Bearbeitung und den Versand von Papierdokumenten zu langen Wartezeiten, bis der Vermittler sämtliche Informationen vorliegen hat. Gleiches gilt für die Abrechnung oder die Bearbeitung von Vertragsänderungen. 

Die manuelle Bearbeitung, der Druck und Versand der Dokumente, die Erfassung von Vertragsdaten bzw. -änderungen bis hin zur Archivierung unzähliger Papierdokumente kosten beide Seiten Zeit und Geld. Aus diesen Gründen entschied sich CARISMA dafür, den von mb Support entwickelten Tarifrechner (mehr dazu erfahren Sie hier), die eVB-Schnittstelle, eine BiPRO Providerschnittstelle, den GDV-Export und das ZUGFeRD Format auch in sein Vermittlerportal zu integrieren. Der Tarifrechner stand bisher nur Privatkunden auf der Webseite des Classic-Car Spezialisten zur Verfügung. 

Jeder Vermittler, der mit CARISMA einen Vertrag schließt, kann den Tarifrechner über das Vermittlerportal ab sofort nutzen. Sämtliche analogen Prozesse werden damit durch digitale, automatisierte Schritte ersetzt.

Digital & papierlos – ohne doppelte Erfassung von Daten 

Wie profitieren Sie als Makler/Vermittler von den Leistungen des Vermittlerportals? Nach dem Abschluss einer Agenturvereinbarung mit CARISMA erhalten Sie einen Account im CARISMA-Vermittlerportal. Über das Portal und den integrierten Tarifrechner können Sie Tarifangebote berechnen sowie eine eVB Nummer anfordern. Die für die Berechnung notwendigen Daten werden bei der Eingabe im System von CARISMA gespeichert. Das Besondere: Sie müssen nicht – wie üblich – darauf warten, dass der Vertrag auf dem Postweg an Sie zurückgesendet wird und die Daten anschließend manuell erneut in Ihrem System erfassen. Stattdessen erhalten Sie alle wichtigen Daten und Dokumente über die BiPRO-Schnittstelle inklusive GDV Datensätze und können diese in Ihr System importieren. Bei openVIVA c2 Anwendern laufen diese Schritte völlig automatisiert ab und es kommt erstmalig die Workflow-Engine zum Einsatz. Die doppelte Dateneingabe entfällt genauso wie lange Wartezeiten auf Papierdokumente. Der digitale Prozess verringert die Bearbeitungszeit, reduziert die Fehleranfälligkeit und sorgt zu jeder Zeit für vollkommene Transparenz. Hat der Kunde das Fahrzeug über die Zulassungsstelle angemeldet, werden die Daten wiederum automatisch abgeholt und in beide Systeme (CARISMA + Vermittler) importiert. 

Vorteile VM Deutsch

Die Abrechnung erfolgt ebenso papierlos und digital.  Abrechnungen können im CSV Format in openVIVA c2 oder jedes beliebige Maklerverwaltungsprogramm (mit BiPRO bzw. GDV-Schnittstelle) exportiert und importiert werden. In  openVIVA c2 können Abrechnungen mit c2 EDI Bordero automatisch verarbeitet werden. 

Auch bei jeder Vertragsänderungen umgeht der automatisierte Datenaustausch über das Vermittlerportal lange, analoge Bearbeitungswege. Daten werden vom Makler/Vermittler direkt im CARIMSA-System geändert und über den BiPRO bzw. GDV Datensatz zum Vermittler übertragen. Papierakten wälzen gehört damit der Vergangenheit an.  

“Der automatisierte Datenaustausch erleichtert uns die Kommunikation mit unseren Geschäftspartnern. Durch das Vermittlerportal können wir nicht nur Bearbeitungszeit einsparen, wir sind auch jederzeit transparent für die Vermittler. Außerdem sind wir nun in der Lage, den Vermittlern in kürzester Zeit alle für sie relevanten Informationen und Daten zu liefern. Bislang nahm dies über den Postweg ein ungeheuer großes Maß an Zeit und Aufwand in Anspruch. Wir ersparen nicht nur uns, sondern auch unseren Geschäftspartnern dank dem digitalen Portal diese unnötigen Umwege, die nicht mehr zeitgemäß sind”, so Rüdiger Brandenburg, Geschäftsführer von CARISMA.

Das Vermittlerportal – ein Schritt in die digitale Zukunft, der Ihren Verwaltungsaufwand senkt, die Produktivität erhöht und Kosten einspart. 

Gutschrift oder Stornorechnung?

Der richtige Weg mit openVIVA c2!

Um Rechnungen zu widerrufen oder zu korrigieren, wurden früher Gutschriften ausgestellt. Seit dem Jahr 2013 ist dies nicht mehr möglich, da der Gesetzgeber vorschreibt, dass die Korrektur einer Rechnung mittels einer Stornorechnung erfolgen muss. Gutschriften dürfen nicht mehr zum Neutralisieren von Zahlungen, sondern lediglich für ihren ursprünglichen Zweck verwendet werden.

Nicht mehr praktikabel: Rechnungsausgleich über Gutschriften

Im rechtlichen Sinn ist die Gutschrift nach dem UstG §14 eine Art umgekehrte Rechnung. Sie wird z.B. verwendet, um Bonus- oder Provisionszahlungen zu leisten. Neben dieser eigentlichen Funktion konnte die Gutschrift bis zum Jahr 2013 auch genutzt werden, um Korrekturen an ausgestellten Rechnungen durchzuführen.

Um eine Rechnung auszugleichen, ist buchhalterisch ein zweites Dokument notwendig. Dieses wurde in Form der Gutschrift erzeugt. Die Gutschrift enthielt exakt die Positionen, welche sich auch auf der zugrundeliegenden Rechnung befanden. So konnte eine Rechnung über 200,- Euro mit einer Gutschrift über 200,- Euro als nichtig betrachtet werden. 
Dieses Verfahren ist heute rechtlich nicht mehr zulässig, da der Gesetzgeber vorschreibt, dass Rechnungskorrekturen nicht mehr als Gutschrift betitelt werden dürfen.

Der richtige Weg: Stornorechnung statt Gutschrift

Auch die Stornorechnung enthält dieselben Positionen wie die zugrundeliegende Rechnung, jedoch ist die Summe auf der Stornorechnung im Gegensatz zur Gutschrift negativ. Die Stornorechnung wird dem Empfänger der ursprünglichen Rechnung zugeschickt, anschließend wird eine neue Rechnung mit einer neuen Rechnungsnummer erstellt. Der Empfänger der Rechnung begleicht nur diese. Die „neue“ Rechnung wird in der Buchhaltung mit der Stornorechnung verrechnet.

Rechtliche Folgen bei Missachtung

Werden Rechnungskorrekturen dennoch als Gutschriften ausgewiesen, droht dem Empfänger der Gutschrift, dass er die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer abführen muss. Auch die gewünschte Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlagen bleib aus, wen statt einer Rechnungskorrektur eine Gutschrift ausgegeben wird.

Erzeugen einer Stornorechnung in openVIVA c2

In openVIVA c2 lassen sich Stornorechnungen über den Menüpunkt „In-/Exkasso“ erzeugen. Geben Sie in der Schnellsuche die In-/Exkasso-Nr. ein und klicken Sie anschließend im Aktionen-Button des Interactive Report auf „Stornieren“. Haben Sie hier die notwendigen Einstellungen vorgenommen und einen Stornogrund ausgewählt, erzeugt openVIVA c2 automatisch eine Stornorechnung, die sich in einem neuen Fenster öffnet.

Mehr Effizienz, weniger Kosten

So läuft die Dunkelverarbeitung ab:

Im Unternehmen laufen täglich zahlreiche Prozesse nach dem gleichen Muster ab. Die Bearbeitung gleichbleibender Abläufe nimmt jede Menge personelle sowie finanzielle Ressourcen in Anspruch, die eingespart werden könnten. Hierzu wird die sogenannte Dunkelverarbeitung eingesetzt.

Mit Hilfe der Dunkelverarbeitung können standardisierte Prozesse im Hintergrund ablaufen – hierdurch profitieren Unternehmen von mehr Effizienz und geringeren Kosten. Automatisierte Prozesse sind die Voraussetzung, um im Wettbewerb dauerhaft bestehen zu können, Aufgaben schnell zu bearbeiten und somit Ressourcen zu sparen bzw. diese an anderer Stelle gewinnbringend(er) einzusetzen.

Typische Prozesse, die in der Dunkelverarbeitung abgewickelt werden können, sind:

  • Änderungen an Bestandsdaten
  • Massendruck von Mahnungen, Bescheiden etc.
  • Statusabfragen
  • Verarbeitung von Dokumenten aus dem Posteingang

Wie gewinnbringend die Dunkelverarbeitung tatsächlich ist, zeigt folgendes Beispiel:

Der Kunde meldet beim Versicherer eine Adressänderung. Bislang war es Aufgabe des zuständigen Sachbearbeiters, die Adressänderung manuell im System vorzunehmen. Eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht es, dass beim Eingang der Meldung durch den Kunden automatisch der entsprechende Geschäftsvorfall erkannt sowie die Änderung durchgeführt wird. Dies alles übernimmt das System – ohne Eingreifen durch den Mitarbeiter.

Einfachere Geschäftsvorfälle wie dieser können komplett im Dunkeln ablaufen. Etwas komplexere benötigen lediglich an einigen entscheidenden Stellen das Anstoßen durch den Menschen. Danach laufen sie weiter in der Dunkelverarbeitung.

In der Versicherungsbranche beläuft sich der prozentuale Anteil automatisierter Prozesse an der gesamten Wertschöpfung auf rund 40 Prozent. Ein Potential, das viele Versicherer durch den Einsatz von Workflow-Managements in ihr Kerngeschäft bereits nutzen.

Die Vorteile der Dunkelverarbeitung im Überblick

– Reduzierung von Bearbeitungszeit bei standardisierten Prozessen

– Reduzierung des Workloads für die Mitarbeiter (diese können sich stärker auf das Kerngeschäft konzentrieren)

– Beschleunigung der Bearbeitungszeit

– Senkung von Kosten (es können bis zu 14 Prozent der operativen Gesamtkosten eingespart werden)

– Verbesserung der Qualität

Automatisierung in openVIVA c2

Auch openVIVA c2 bietet Ihnen durch das Workflow-Management die Möglichkeit, Prozesse zu automatisieren. Dies wird zum Beispiel bei der automatisierten Verarbeitung der physischen Eingangspost sowie durch die Integration der BiPRO Schnittstelle umgesetzt. Darüber hinaus bietet openVIVA c2 beispielsweise durch die Integration von Kunden- und Versichererportalen viele weitere Möglichkeiten der Dunkelverarbeitung. Schadenmeldungen können hierdurch ohne Medienbruch automatisiert bzw. in der Dunkelverarbeitung vom Endkunden bis zum Versicherer verarbeitet werden. Bei Assekuradeuren kann von der Preisauskunft bis zum vollständigen Abschluss und der Integration vom Endkundenportal alles in der Dunkelverarbeitung abgewickelt werden. Beim Versicherer wird dies im Versichererportal als Abrechnung automatisch verarbeitet.

Alles, was Sie zum Thema elektronische Rechnung wissen sollten

ZUGFeRD wird mit openVIVA c2 zum Standard
Eines der bekanntesten Formate zur Umsetzung elektronischer Rechnungen ist in Deutschland das ZUGFeRD Format, das auch von openVIVA c2 unterstützt wird. openVIVA c2 wird derzeit an rund 5.000 Arbeitsplätzen eingesetzt. Bei den Assekuradeuren ist unsere Softwarelösung deutschlandweit Marktführer, im Bereich der inkassoführenden Gewerbe- und Industriemakler wachsen wir überproportional. Eine Vielzahl an Versicherungsmaklern und Assekuradeuren setzt als Standard im Bereich der Inkassosysteme daher auf openVIVA c2.

eRechnung ab 2020 Pflicht
Für alle öffentlichen Aufträge müssen ab November 2020 elektronische Rechnungen ausgestellt und versandt werden. Dies gilt sowohl für Deutschland als auch für ganz Europa.
Wir haben mit dem „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (kurz: FeRD) über Voraussetzungen, Umsetzung, Vor- und Nachteile der eRechnung gesprochen. 


Für die elektronische Rechnungsstellung existieren verschiedene Standards. Weshalb braucht es Standards für die elektronische Rechnungsstellung?

Damit die Umsetzung der europäischen Anforderungen der EU-Richtlinie 2014/55/EU und der europäischen Norm EN16931 länderübergreifend gelingen kann, hat die Europäische Kommission dem Europäischen Komitee für Normung (CEN) ein Mandat erteilt, ein semantisches Datenmodel der Kernelemente der elektronischen Rechnung zu definieren. Mit Hilfe von Standards können Lösungen bzw. Umsetzungsmöglichkeiten z. B. für die elektronische Rechnung erleichtert Zugang zum Markt finden. 

Welche Formate zur elektronischen Rechnungsstellung existieren in Deutschland?

Die bekanntesten Formate zur Umsetzung der elektronischen Rechnung in Deutschland gemäß den europäischen und nationalen Vorgaben sind das von der „Koordinierungsstelle für IT Standards“ (KoSIT) entwickelte und bereitgestellte XRechnungs-Format und das vom „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ (FeRD) entwickelte und bereitgestellte ZUGFeRD-Format (ab der Version 2.0.1).

Anmerkung: openVIVA c2 unterstützt das ZUGFeRD Format 1.0. Das XRechnungs-Format wird aktuell nicht unterstützt.

Gibt es eine Verpflichtung zur eRechnung in Deutschland?

Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B-Geschäftsverkehr) sind Sie grundsätzlich frei in der Wahl Ihres Rechnungsformats. D. h., Sie können Papierrechnungen, PDF-Rechnungen oder elektronische Rechnungen erstellen. Wenn Sie ein rein elektronisches Rechnungsformat nutzen, müssen Sie hierüber Einvernehmen mit Ihrem Vertragspartner herstellen. Das Einvernehmen kann durch z. B. durch eine formlose Zustimmung, eine Rahmenvereinbarung oder durch tatsächliches Praktizieren in Verbindung mit Stillschweigen der Vertragspartner hergestellt werden. Zu den elektronischen Rechnungen zählen Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und übermittelt werden (§ 14 Abs. 1 S. 7 und 8 UStG,  Steuervereinfachungsgesetz 2011). Daneben sind individuell getroffene vertragliche Regelungen zu beachten.

An die öffentliche Verwaltung (B2G-Geschäftsverkehr) müssen Sie, sofern das Bundesrecht bzw. das Landesrecht entsprechende rechtliche Regelungen verankert hat, elektronische Rechnungen versenden. Auf Bundesebene wurde die EU-Richtlinie 2014/55/EU im Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung umgesetzt. Mit Hilfe der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (E-Rechnungsverordnung – ERechV) vom 13. Oktober 2017 werden die Regelungen auf Bundesebene konkretisiert. Auf Landesebene sind die Regelungen auf den jeweiligen Internetseiten der einzelnen Bundesländer abrufbar. Das Forum elektronische Rechnung Deutschland hat Übersichten erstellt, die Sie über folgenden Link abrufen können: https://www.ferd-net.de/ressourcen/bund-laender-uebersichten/index.html

Zusammenfassung

  • Regelungen des Bundes: Die rechtliche Grundlage auf Bundesebene ist die Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) vom 13. Oktober 2017. Grundsätzlich müssen Lieferanten der öffentlichen Verwaltung in Zukunft ihre Rechnungen als elektronische Rechnungen stellen.Ausnahmen gibt es insbesondere bei Direktkäufen unter 1.000 €, bei Aufträgen im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik sowie Verfahren der Organleihe (§ 159 Absatz 1 Nummer 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Diese Ausnahmen sind in § 3 Absatz 3 ErechV des Bundes beschrieben.
  • Regelungen der Länder: Die Länder verankern ihre Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung zumeist in landesspezifischen Gesetzen und Verordnungen. Das FeRD-Competence Center 4 Schnittstelle Wirtschaft & Verwaltung des FeRD hat Übersichten über die rechtlichen Regelungen der Länder erstellt, die Sie über den folgenden Link abrufen können: https://www.ferd-net.de/ressourcen/bund-laender-uebersichten/index.html
Welche Vorteile bringt die elektronische Rechnung?

Die elektronische Rechnung ermöglicht eine medienbruchfreie Verarbeitung der Rechnung. Somit werden personelle und finanzielle Ressourcen eingespart. Gleichzeitig wird die Umwelt geschont und Prozesse innerhalb der Unternehmen und Verwaltungen digitalisiert.

Welche Rechnungsdaten muss eine eRechnung mindestens beinhalten und wie lange müssen eRechnungen aufbewahrt werden?

Eine elektronische Rechnung muss mindestens die in § 14 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) normierten Angaben enthalten.

Das Umsatzsteuergesetz sieht vor, dass Rechnungen zehn Jahre aufzubewahren sind (§ 14b Abs. 1 S. 1 UStG). Elektronische Rechnungen müssen gemäß den jeweils gültigen Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) aufbewahrt werden. Elektronische Handels- oder Geschäftsbriefe und Buchungsbelege müssen in dem Format aufbewahrt werden, in dem Sie empfangen werden (Randziffer 131 der GoBD vom 28. November 2019). D. h. elektronische Rechnungen sind originär elektronisch aufzubewahren und müssen maschinell auswertbar sein (Randziffer 128 GoBD vom 28. November 2019). Eine Aufbewahrung elektronischer Rechnungen in ausgedruckter Form ist nicht möglich. Wird die elektronische Rechnung per E-Mail übersandt, so ist die E-Mail selbst als reines Transportmittel der Rechnung (= Briefumschlag der elektronischen Rechnung) grundsätzlich nicht aufzubewahren, es sei denn, die E-Mail enthält der Rechnung zugehörige, aufbewahrungspflichtige Informationen.

Was genau ist das ZUGFeRD Format und wofür kann es eingesetzt werden?

ZUGFeRD ist ein branchenübergreifendes Datenformat für den elektronischen Rechnungsdatenaustausch, das vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) – mit Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – erarbeitet wurde. 

ZUGFeRD fällt unter die hybriden Rechnungsformate. Eine ZUGFeRD-Rechnung beinhaltet ein PDF, in welches ein XML mit den gleichen Rechnungsinformationen des PDFs eingebettet ist. Das PDF enthält die Rechnungsinformationen in unstrukturierter Form. Das XML enthält die Rechnungsinformationen in strukturierter Form und ermöglicht damit eine automatische, elektronische Weiterverarbeitung der Rechnung. PDF und XML bilden inhaltlich identische Mehrstücke.

Die Einsatzgebiete dieses hybriden Rechnungsformats sind vielfältig. Sowohl im B2B-, im B2G- und im B2C-Geschäftsverkehr kann ZUGFeRD eingesetzt werden.

Worin liegt der Unterschied zwischen einer PDF Rechnung und einer Rechnung im ZUGFeRD Datenformat?

Eine Papierrechnung ist eine bildhaft repräsentierte Rechnung, die keine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Für die elektronische Weiterverarbeitung müssen die Rechnungsinformationen zunächst digitalisiert (z.B. Scan, digitales Foto) und anschließend manuell oder über zusätzliche Systeme (z. B. Texterkennungssysteme bzw. OCR) strukturiert in die Buchführungssoftware übernommen werden. Eine PDF-Rechnung ist eine bildhaft repräsentierte Rechnung, die zwar in einem elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, jedoch keine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Der Schwerpunkt liegt rein auf der papiergleichen visuellen Darstellung der Rechnungsinhalte. Für eine elektronische Weiterverarbeitung müssen die Rechnungsinformationen manuell oder über zusätzliche Systeme (z. B. Texterkennungssysteme bzw. OCR) in die Buchführungssoftware übernommen werden. Die PDF-Rechnung steht an dieser Stelle exemplarisch für eine bildhaft repräsentierte Rechnung. Weitere Formate können ebenfalls eine bildhaft repräsentierte Rechnung darstellen, z. B. .tif, .jpeg, .docx. ZUGFeRD in seiner hybriden Ausprägung trägt die Endung .pdf und ist damit formal gesehen eine unstrukturierte Datei. Da jedoch im pdf-Rechnungsdokument strukturierte XML-Rechnungsdaten zur automatischen und elektronischen Weiterverarbeitung eingebettet sind, handelt es sich um eine Kombination aus einer unstrukturierten und einer strukturierten Datenrepräsentanz des Sachverhalts.

Was müssen Unternehmen bei der Umstellung auf eRechnung beachten? Welche rechtlichen Grundlagen und Anforderungen kommen zur Anwendung?

Die elektronische Rechnung ist ein Teilprozess der Digitalisierung und in betriebsspezifische Prozesse der Wertschöpfungskette eingebunden. Um erste Anforderungen organisatorischer, technischer und rechtlicher Natur einschätzen zu können, kann der kostenfreie Leitfaden „Die elektronische Rechnung – Hinweise für kleine und mittlere Unternehmen“ des Competence Centers Geschäftsprozesse & Compliance des Forums elektronische Rechnung Deutschland erste Hilfestellungen leisten.

Muss der Rechnungsempfänger eRechnungen immer akzeptieren?

Grundsätzlich muss der Rechnungssteller Einvernehmen mit dem Vertragspartner zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen herstellen. Das Einvernehmen kann durch z. B. durch eine formlose Zustimmung, eine Rahmenvereinbarung oder durch tatsächliches Praktizieren in Verbindung mit Stillschweigen der Vertragspartner hergestellt werden. Zu den elektronischen Rechnungen zählen Rechnungen, die in einem elektronischen Format ausgestellt und übermittelt werden (§ 14 Abs. 1 S. 7 und 8 UStGSteuervereinfachungsgesetz 2011). Daneben sind individuell getroffene vertragliche Regelungen zu beachten.

Können eRechnungen für den internationalen Zahlungsverkehr genutzt werden? Was sind die Voraussetzungen?

Ja. Auch hier gilt es, Einvernehmen mit dem Vertragspartner über die Übermittlung von elektronischen Rechnungen herzustellen. 

Wodurch zeichnet sich das ZUGFeRD Datenformat für den elektronischen Datenaustausch besonders aus? Was sind die Vorteile für Unternehmen gegenüber anderen Formaten für die eRechnung?

ZUGFeRD wurde von der Wirtschaft und auch speziell für die Wirtschaft entwickelt. Spezifische Anforderungen an Rechnungen wurden z. B. über die unterschiedlichen Profile abgebildet. Durch die grundsätzlich hybride Ausprägung von ZUGFeRD erhalten sowohl der Rechnungsersteller als auch der Rechnungsempfänger eine bildhafte Darstellung der Rechnung in Form der PDF/A-3-Datei. Der Rechnungsempfänger hat also unabhängig von seinem Digitalisierungsgrad die Möglichkeit, die Rechnung medienbruchfrei über das in der PDF/A-3-Datei eingebettete XML-Dokument zu verarbeiten oder für die weitere Bearbeitung das PDF zu nutzen.

Wer kann ZUGFeRD einsetzen?

Jedes Unternehmen und auch jede Verwaltung kann ZUGFeRD einsetzen.

Wie werden ZUGFeRD Rechnungen versandt?

Die Art des Versandes einer ZUGFeRD-Rechnung ist nicht festgelegt. Aktuell werden Rechnungen häufig als E-Mail-Anhang versandt, aber auch andere Sendemethoden, wie z. B. die sichere und zuverlässige Übermittlung mittels eines E-Rechnungs-Dienstleisters oder über Rechnungsportale sind möglich.


Umsetzung mit openVIVA c2

Als Nutzer von openVIVA c2 haben Sie die Möglichkeit, elektronische Rechnungen im ZUGFeRD 1.0 Format zu versenden und zu empfangen. Alle Informationen zur ZUGFeRD Rechnung mit openVIVA c2 finden Sie hier.

W. Droege Assekuradeur GmbH im Interview

Als einer unserer ersten Kunden nutzt der Assekuradeur W. DROEGE & CO. GMBH & CO. KG seit Februar das neue Versichererportal, um die zukünftigen Anforderungen der Versicherer und Solvency-II zu erfüllen. Über die gemeinsame Entwicklung, Sinn und Ziel berichtet THOMAS ZIMMERMANN, Geschäftsführender Gesellschafter in einem Interview.


Wie schätzen Sie die Bedeutung von VAG / Solvency II ein?

Hoch. Ob Fluch oder Segen, wird sich zeigen. Insbesondere die Beziehung zwischen Versicherern und Dienstleistern wird sich dramatisch verändern. Die meisten, wie W. Droege & Co. auch, stehen vor einer sehr großen Herausforderung. Manche Dienstleister werden damit überfordert sein.

Wie wird sich die Interaktion zwischen Versicherern und Dienstleistern ändern? Was ist gesetzt und was ist unklar?

Für Versicherungsunternehmen kann es aus vielerlei Hinsicht sinnvoll sein, Funktionen oder Tätigkeiten aus dem eigenen Unternehmen auszulagern. Gründe hierfür können beispielsweise höheres Fachwissen, eine bessere Technik oder geringere Produktionskosten des Dienstleisters sein. Klar ist, dass es Outsourcing in der Vergangenheit bereits gab und auch zukünftig geben wird. Klar ist aber auch, dass die Gestaltung dieser Outsourcing-Prozesse zukünftig eine noch wesentlichere Anforderung an das Gouvernance-System der jeweiligen Versicherungsunternehmen darstellen wird, um die aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen zu erfüllen. Und das hat selbstverständlich gleichlautende Auswirkungen auf die jeweiligen Dienstleister – und damit natürlich auch auf uns als Assekuradeur.

Welche Aufgabe sehen Sie bei den Versicherern? Welche Aufgabe bei Maklern und Versicherern?

Es gibt keine Aufgabe, die nur den einen oder anderen betrifft. Ein Dienstleister, ob Makler oder Assekuradeur, welcher zukünftig Teil eines Outsourcing-Prozesses sein will, muss sich den entsprechenden Anforderungen der Solvency-II-Rahmenrichtlinie stellen. Dabei ist der Spielraum für alle Beteiligten gering. Da die Ausgliederung nicht dazu genutzt werden darf, die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Geschäftsführung an den Dienstleister zu delegieren, müssen die Outsourcing-Aktivitäten stets in der gesamtverantwortlichen Kontrolle des outsourcenden Unternehmens und damit im Zugriff des unternehmenseigenen Risikomanagements bleiben. Das auslagernde Unternehmen muss also immer ein hinreichendes Maß an Einflussnahme und Kontrolle auf die Tätigkeit des Dienstleisters haben und diese der Aufsichtsbehörde ebenfalls jederzeit gewähren können. Die Aufgabe für den Dienstleister ist mit der Erfüllung dieser Anforderungen somit vergleichsweise einfach und klar umrissen und gleichzeitig unglaublich schwer umzusetzen.

Welche Anforderungen bringt das für W. Droege & Co. als Assekuradeur?

Versicherungsunternehmen werden der Auswahl eines geeigneten externen Dienstleisters zukünftig eine noch höhere Bedeutung beimessen. Eine Vergabe von externen Dienstleistungen wird stets erst nach sorgfältiger Prüfung der internen Notwendigkeit und der Eignung des Dienstleisters, gemessen an den Anforderungen nach § 64a VAG und den MaRisk VA erfolgen. Wir müssen und wollen diesen erweiterten Anforderungen zukünftig gerecht werden. Neben dem Erhalt und dem Ausbau unserer hervorragenden Expertise müssen wir dabei unsere bisherigen Prozesse noch klarer als bisher definieren, umsetzen und die Transparenz dieser Prozesse noch stärker und vor allem permanent gewährleisten. Das trifft alle Bereiche wie Bestandsverwaltung, Leistungsbearbeitung, Rechnungswesen sowie interne Revision.

Was bedeutet das für tägliche Prozesse? Wie verändert sich die Zusammenarbeit zwischen Versicherer und W. Droege & Co. als Dienstleister?

Intern haben wir bereits in der Vergangenheit viele Themen umgesetzt bzw. in klaren Prozessen definiert, die es uns in manchen Punkten etwas einfacher machen, die Anforderungen von Solvency II zu erfüllen. Es gilt nun, wie in der letzten Frage schon kurz beschrieben, Feinjustierung zu betreiben und die sich daraus ergebenden Prozesse permanent einzuhalten und umzusetzen. Eine größere Herausforderung für uns ist jedoch die Anforderung Outsourcing-Prozesse fortlaufend zu beobachten. Dieser nachdrückliche “Wunsch” zur permanenten Transparenz eines Dienstleisters ist neu. Es lag auf der Hand, dass dies nur mit einer nachhaltigen, technischen Lösung zu bewerkstelligen ist. Wir sind sehr froh, dass wir diese Lösung mit Hilfe des Portals von mb Support unseren Partnern nun anbieten können.

Welche Anforderungen bei der Konzipierung des mb Support Portal standen im Vordergrund?

Transparenz ist und war uns immer wichtig und wird in Zukunft noch weiter an Bedeutung gewinnen. Wir sind die verlängerte Werkbank unserer Versicherer und wollen dies auch weiterhin sein. Dazu ist es unter anderem nötig, unseren Partnern permanent die Möglichkeit zu eröffnen, Einblick in die Umsetzung ihrer Outsourcing-Prozesse zu geben. Das konnten wir in der Vergangenheit nur partiell und auf Anforderung – jetzt ist das anders.

Darüber hinaus wollten wir bei der Entwicklung eines solchen Programmes natürlich Doppelarbeit vermeiden und auf die von uns im Assekuradeur und Makler genutzte Anwendung openVIVA von mb Support aufzusetzen, um die vorhandenen Daten zu nutzen. Weiterhin sollte die Anwendung zukunftsfähig sein und die Option haben, ggf. auch unterschiedlichen Anforderungen von verschieden Versicherern gerecht zu werden, ohne dass es weiterer technischen Anpassungen bedarf.
Alle Punkte konnten wir mit mb Support in hervorragender Weise innerhalb kürzester Zeit umsetzen.

Welche Bedeutung hat ein solches Portal für W. Droege & Co und den Markt?

Wir können unglaublich hohe Transparenz gewährleisten, die Geschwindigkeit in der Kommunikation erhöhen und zukünftig neben unseren Versicherern auch unsere Makler-Partner anbinden, soweit wir Untervollmachten vergeben. Mir ist persönlich kein weiteres Portal bekannt, das Dienstleistern – ob Makler oder Assekuradeur – besser hilft, den zukünftigen Anforderungen der Versicherer gerecht zu werden. Insoweit wünsche ich mir natürlich, dass möglichst viele Dienstleister und Versicherungsunternehmen dieses Programm zukünftig nutzen – es spart Kosten in der Weiterentwicklung und erleichtert die virtuelle Kommunikation untereinander.

Wann werden Sie das Portal integrieren bzw. einsetzen?

Das Portal ist seit Februar aktiv. Wir stellen es bereits unseren Partnern bei den Versicherungsunternehmen vor. Wir haben 100 Lizenzen erworben. Neben unseren Mitarbeitern werden wir alle unsere Partner, für die wir als Dienstleister tätig sind, mit entsprechenden Zugängen ausstatten.

Website: G.A. Droege & Sohn GmbH & Co. KG

Mesterheide Rockel Hirz Trowe GmbH Holding über das Kunden- & Vermittlerportal

Mesterheide Rockel Hirz Trowe GmbH Holding (MRH Trowe) nutzt bereits zwei der openVIVA Portale. Der große Erfolg des Kundenportals und die positive Resonanz von Kunden und Mitarbeitern förderte die Idee, gemeinsam mit der mb Support ein weiteres Portal für Vermittler und Dachvermittler zu konzeptionieren. Für das Unternehmen Mesterheide eröffneten sich durch die Portale enorme Wettbewerbsvorteile.

MRH Trowe nutzt erfolgreich Portale für Kunden und Vermittler

Das Kundenportal

Das steigende Volumen an Kunden und Kooperationspartnern aus inzwischen 25 Organisation und ca. 22.000 angeschlossenen Vermittlern wie auch die Betreuung von über 5.000 Mandanten aus den Bereichen produzierendes Gewerbe, Industrie, Handel, Mittelstand, Finanzdienstleistung und Real Estate erforderte bei MRH Trowe eine Software-Lösung, deren Standardversion die komplexen Anforderungen an die Geschäftsprozesse des Unternehmens von Daten- und Historienmanagement, über Policenerstellung, Schadensabwicklung und -koordination bis hin zum Maklerinkasso und zur Courtageabrechnung bereits abbilden konnte. So migrierte Mesterheide 2010 von AMS unternehmensübergreifend auf openVIVA.

Bereits 2011 begann das Unternehmen mit der Umsetzung eines Kundenportals. “Ziel war es, unseren Mandanten, vor allem unseren Industriekunden mit großen Flotten und unseren Kunden aus der Immobilienwirtschaft mit hoher Schadenfrequenz, die Abwicklung aller operativen Geschäftsprozesse in den Bereichen Schaden und Vertrag über ein Portal zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt unserer Anforderungen an die Portal-Lösung standen ein komplexer Funktionsumfang, der die jeweiligen Prozesse unserer Tochtergesellschaften für verschiedene Zielmärkte abbildet, eine leichte und verständliche Benutzerführung und die Verbesserung der Abläufe durch automatisierte Prozesse – auch für unsere Mitarbeiter. Das haben wir mit openVIVA Portal realisiert. Bereits über 200 unserer Kunden nutzen aktuell das Portal. Das Kundenportal ist mittlerweile auch für internationale Programmkoordination einsetzbar”, erläutert Lars Mesterheide, Managing Partner der MRH Trowe.

Das Vermittlerportal

Der große Erfolg des Kundenportals und die positive Resonanz von Kunden und Mitarbeitern förderte die Idee, gemeinsam mit der mb Support ein weiteres Portal für Vermittler und Dachvermittler zu konzeptionieren.

Nach der Definition der Anforderungen in einem gemeinsamen Workshop wurden auf Basis des mb Support Standardvermittlerportals die Anforderungen implementiert und in der Praxis getestet. Seit dem 01.07.2013 steht das Portal online zur Verfügung.

Im Unterschied zum Kundeportal wurde in der zentralen Lösung für Vermittler und Dachvermittler das Vertragsmanagement umfassend erweitert. “Bisher hatten wir einen enormen Aufwand mit der händischen Pflege von separaten Reportinglisten für die Vermittler. Alle Auskünfte, Statusangaben zum Anbahnungsverlauf, Historien, Vertragsanpassungen, Fristen bis hin zum Versand von Policen und der Archivierung erfolgen jetzt digital und komplett papierlos. Der Vermittler erhält auch direkten Einblick in die Vermittlerabrechnung”, so Lars Mesterheide.

Das Portal ermöglicht nicht nur einen in Ort und Zeit flexiblen Zugriff, sondern auch die 360-Grad-Sicht auf alle internen Informationen, Exposés, Vertragsdaten, Dokumente und Statistiken. Darüber hinaus sieht der Nutzer zum Beispiel sofort, welche Verträge der Kunden aktiv oder in der Anbahnung sind, ebenso wie auch Verträge im Mahnverfahren. Die Daten werden in Echtzeit gepflegt, der Datenabgleich zwischen Portal und Quellsystemen erfolgt bei jeder Datenänderung.

Für das Unternehmen MRH Trowe eröffnen sich durch das Portal enorme Wettbewerbsvorteile. “Das Portal stellt unsere Zielgruppenprodukte von der Angebotslegung, dem Produktdesign bis zur Kalkulation schnell für den Vertrieb zur Verfügung. Beispielsweise Wertschutzpolicen oder Ratenschutzpolicen für Immobilienerwerber lassen sich über das Portal schnell und schlank berechnen und online abschließen. Ein besonderer Marktvorteil ergibt sich für die Vermittler in der Dunkelverarbeitung und der automatisierten Online-Policierung. Damit unterstützen wir die Vermittler effizient bei der Akquise und im Vertrieb”, freut sich Lars Mesterheide.

Intern verzeichnet MRH Trowe eine große Akzeptanz: “Wir haben zuerst Mitarbeiter, die größere Vermittlerkunden betreuen, in das Portal integriert. Die automatisierten Prozesse und die Funktionalität überzeugen. Da openVIVA ja Standard in unserem Unternehmen ist, gibt es kaum Schulungsbedarf, jedoch viele Ideen, unsere Prozesse zu optimieren. Wir haben ein spezielles Team, das sich mit Portalen auseinandergesetzt hat und die relevanten Ideen in Anforderungen umsetzte.”

So wird die zentrale Lösung nach den wachsenden Anforderungen täglicher Routinen permanent erweitert und optimiert. Eine der großen Herausforderungen bestand in der Implementierung eines individuellen internen Rollen- und Rechtesystems. “Wir haben genau definiert, welcher Vermittler welche Abrechnungen, Kundeninformationen und Verträge sehen darf. Wie auch beim Kundenportal ist es möglich, genau festzulegen, in welcher unterschiedlichen Tiefe eine Kundenansicht in Bezug auf den Umfang der Datensätze, der Vertragsobjekte oder auf verschiedene Kunden erfolgen kann”, betont Lars Mesterheide.

Die komplexen Strukturen der Prozesse erforderten eine hohe Präzision und Sorgfalt in Bezug auf die Qualität der migrierten Daten. Für eine genaue Prüfung auf Vollständigkeit und Redundanz wurden umfangreiche Teststellungen durchgeführt und Testzugänge für ausgewählte Vermittler angelegt. 
Das Rollout des Portals wurde akribisch vorbereitet, mit Präsentationen vor den zukünftigen Nutzern und im Rahmen der Jahresgespräche mit den jeweiligen Vermittlerorganisationen.

Das Resümee: “openVIVA kann mehr als alle Lösungen, die auf dem Markt verfügbar sind. Auch die Zusammenarbeit mit der mb Support gestaltet sich unglaublich effizient, nicht zuletzt weil der Weg bis zum Entscheider sehr kurz ist. Wir haben das Briefing sehr detailliert vorbereitet, entwarfen zum Teil die Masken selbst. Das verkürzte die Anforderungen eine einheitliche Sprache zu finden, also Versicherungsdeutsch in IT zu übersetzen. Auf der anderen Seite besitzt die mb Support ein überaus überdurchschnittliches Fachwissen.”


Die Mesterheide Unternehmensgruppe wurde 1995 gegründet und betreut als unabhängiges Versicherungsmaklerunternehmen bundesweit über 5000 Mandanten sowie kooperierende Unternehmen aus den Bereichen produzierendes Gewerbe, Industrie, Handel, Mittelstand, Finanzdienstleistung, Real Estate und Privatkunden. In vier Tochtergesellschaften bieten derzeit 143 Mitarbeiter an fünf Standorten wirtschaftlich und rechtlich unabhängig von Versicherungen, Banken und Kapitalanlagegesellschaften hoch spezialisierte Deckungskonzepte. Die Leistungen umfassen die Themenbereiche Forderungsmanagement, Liquiditätsoptimierung und Finanzierung, wie auch konzeptionelle Lösungen für betriebliche und private Versorgungswerke. Der Schwerpunkt liegt allerdings im Bereich des Risikotransfers von Industrie, Handel, Firmen, Immobilienwirtschaft und Spezialrisiken.


Website: www.mesterheide.de

Gayen & Berns Homann GmbH

“Wir sind der erste Kunde, der dem Team um Martin Böddecker gefolgt ist. In der Rückschau, in der Gegenwart und für die Zukunft betrachten wir die Entscheidung, unseren Weg gemeinsam mit mb Support zu gehen, als absoluten Erfolg für unser Unternehmen”, so IT-Leiter Hans-Jürgen Thedens. 

“Grundlage für unsere Entscheidung für die mb Support war unser Vertrauen in Herrn Böddeckers Fähigkeiten und unsere große Wertschätzung. Inhaltlich haben wir die openVIVA-Schöpfung partnerschaftlich mitgestalten können. Die mb Support GmbH hat es verstanden, in den ersten acht arbeitsintensiven Monaten des Jahres 2004 die Kernanwendung, also die Bestandsführung, die Schadenabwicklung, das Vertragsinkasso einschließlich der Abrechnung mit den Versicherungsgesellschaften und ein eigenständiges Rechnungswesen zu realisieren. Im September 2004 folgte in unserem Hause der Einsatz der Software im Live-Betrieb.

In den vergangenen zehn Jahren ist der openVIVA-Leistungsumfang im Verbund mit dem stetig wachsenden Anwenderkreis nachhaltig erweitert worden, ein Erfordernis, das aus vielen Quellen gespeist wird. Seien es Optimierungen in den Arbeitsprozessen oder externe Faktoren wie Gesetzesänderungen oder Technologiewechsel. Mit dem konsequent verfolgten Weg der Innovation erfüllt mb Support unseren Anspruch, eine lebende sich den Anforderungen der Zukunft anpassende Software einzusetzen.

Wir gratulieren der mb Support GmbH zu ihrer erfolgreichen Entwicklung. Die Fortsetzung folgt sicher!”


Gegründet 1899, ist die Gayen & Berns Homann GmbH einer der größten inhabergeführten Versicherungsmakler Deutschlands. Als Industrieversicherungsmakler in allen Segmenten des industriellen Mittelstandes, des Handels und der freien Berufe betreut das Unternehmen mit über 220 Mitarbeitern an 13 Standorten und einem Netzwerk nationaler und internationaler Versicherer sowie internationaler Korrespondenzmakler Kunden mit einem umfassenden Leistungsangebot.

Website: Gayen & Berns Homann GmbH

Zwei ineinandergreifende orange Vierecke, dynamisch nach oben gerichtet und auf einen dunkelgrauen Würfel gestützt
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