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Schlagwort: Revisionssichere Archivierung

Aufbewahrungspflichtige Dokumente, Unterlagen und Belege müssen revisionssicher in Archivsystemen aufbewahrt werden. Die Anforderungen an ein revisionssicheres Archiv bzw. eine revisionssichere Buchhaltung sind in der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) festgelegt.

Die Revisionssicherheit umfasst dabei nicht nur die Technik bzw. Software, sondern bezieht sich auf das gesamte Verfahren der Archivierung.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Beiträge zum Thema „Revisionssichere Archivierung“, die auf unserer Webseite veröffentlicht wurden.

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