Die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) dient als Nachweis der Versicherung über einen bestehenden Haftpflichtversicherungsschutz („Deckung“) für ein Kraftfahrzeug.
Die eVB besteht aus einem siebenstelligen alphanumerischem Code, von dem die ersten beiden Zeichen dem Versicherer zugeordnet sind. In der eVB-Nummer sind zentrale Informationen zum Fahrzeug und Versicherungsnehmer enthalten. Auf die Daten können alle Zulassungsstellen online über das Kraftfahrt-Bundesamt über ein gesichertes Datenaustauschverfahren zugreifen. Das eVB-Verfahren wird seit 2008 von der GDV Dienstleistungs-GmbH betrieben, auf deren Servern die Daten liegen.
eVB-Nummern werden für folgende Verwaltungsvorgänge benötigt:
– Neuzulassung eines Fahrzeugs
– Wiederzulassung eines bereits stillgelegten Fahrzeugs
– Ummeldung eines Fahrzeugs auf einen neuen Halter
– Technische Änderung an einem Fahrzeug
– Beantragung eines Kurzkennzeichens
– Wohnortswechsel in einen anderen Zulassungsbezirk
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