Skip to main content

Hinweisgebersystem

HINTERGRUND ZUM HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

In Deutschland ist 2023 das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit, darauf hinzuweisen. Weiter garantiert das HinSchG den Schutz dieser „Whistleblower“. 

Im Sinne dieses Anspruches haben wir einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Unser Meldekanal erlaubt es nicht nur, Hinweise elektronisch in Schriftform sowie telefonisch und auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch abzugeben – auch die anonyme Abgabe von Hinweisen ist möglich.

NACHHALTIGES WIRTSCHAFTEN BEI MB SUPPORT

Als mb Support stehen wir für nachhaltiges Wirtschaften. Das begründet die Zukunftsperspektive für unsere Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft sowie für jeden einzelnen Mitarbeitenden und alle Geschäftspartner:innen. Grundpfeiler jedes Handelns der mb Support ist daher ein gemeinsames Verständnis und Einhalten von geltenden Gesetzen und ethischen Werten. Um die mb Support sowie ihre Mitarbeitenden, Kund:innen und Partner:innen vor Schäden zu schützen, ist eine frühzeitige Aufdeckung eines Rechtsverstoßes essenziell.

Das Hinweisgebersystem mit anwaltlicher Expertise der Ratisbona Compliance GmbH („RC-Whistle“) schafft durch eine für jede/n zugängliche, klar definierte Struktur und eine juristisch fundierte Erstbewertung Vertrauen und Sicherheit, um auf Missstände hinzuweisen und damit den nachhaltigen Erfolg der mb Support zu sichern und Schaden proaktiv abzuwenden.

Alle Personen, die Kenntnis von illegalen oder zweifelhaften Handlungen erhalten, können unser Meldesystem nutzen.

Ausführliche Informationen zu unserer Richtlinie und unserem Meldekanal finden Sie in der Whistleblowing-Richtlinie.

Sollten Sie Fragen zum Hinweisgeberschutz und der Nutzung unseres Meldekanals haben, stehen wir Ihnen für allgemeine Fragen rund um den Meldekanal jederzeit sehr gerne zur Verfügung.